Recht & Gesetz

ASA / VSA Prüfbericht und Reifenfreigabe

Der ASA / VSA Prüfbericht bestätigt, dass eine Rad-Fahrzeug-Kombination geprüft ist – die Räder müssen dann nicht beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden. Eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers erlaubt Reifen ausserhalb der Norm auf einer Felge.

Stand Oktober 2026Lesezeit 3 Min.

Willst du Alufelgen oder Räder in einer anderen Grösse montieren, als in den Fahrzeugpapieren steht, müssen die Räder für dein Auto genehmigt sein. Der einfachste Weg ist der ASA Prüfbericht, oft auch VSA Prüfbericht genannt. Er stammt von der asa, der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Association des Services des Automobiles).

Was ist der ASA / VSA Prüfbericht?

Räder, die nicht in der Typengenehmigung oder im COC deines Fahrzeugs aufgeführt sind, sind grundsätzlich prüf- und meldepflichtig. Die asa prüft solche Rad-Fahrzeug-Kombinationen: Speziell ausgebildete Verkehrsexperten nehmen sie technisch ab und erfassen sie im Räder-Prüfbericht der asa. Grundlage sind die Schweizer Vorschriften der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge).

Der Importeur der Felgen kann diesen Prüfbericht für seine Kunden ausdrucken. Damit entfällt der Besuch beim Strassenverkehrsamt. Der Bericht ist bei der Typengenehmigung deines Fahrzeugs hinterlegt und muss laut den Merkblättern der Strassenverkehrsämter nicht mitgeführt werden. Wir empfehlen trotzdem, eine Kopie im Auto zu haben. So kannst du bei einer Kontrolle oder an der MFK sofort zeigen, dass die Räder genehmigt sind.

Wann brauchst du einen Prüfbericht?

  • Nachgerüstete Alufelgen in einer anderen Grösse oder Einpresstiefe als ab Werk
  • Breitere Reifen oder eine andere Felgengrösse
  • Tuning- oder Importfelgen
  • Rad-Reifen-Kombinationen, die nicht werksseitig homologiert sind

Räder ohne Eintrag oder Prüfbericht gelten als nicht genehmigt. Das kann bei einer Polizeikontrolle oder an der MFK zu einer Beanstandung und einer Busse führen.

Prüfbericht oder Gutachten?

Gibt es für deine Kombination keinen ASA Prüfbericht, sondern nur ein Gutachten (z. B. vom Felgenhersteller oder einer Prüfstelle), musst du das Fahrzeug in der Regel beim Strassenverkehrsamt vorführen und die Räder eintragen lassen. Wir besorgen dir die nötigen Felgenzertifikate. Viele Räder bekommst du bei uns auch direkt als Winterfelgen ohne MFK.

Reifenfreigabe

Die ETRTO-Norm legt fest, welche Reifenbreiten auf welche Felgenbreiten gehören. Soll ein Reifen ausserhalb dieser Norm auf eine Felge – etwa ein breiterer Reifen auf einer schmaleren Felge –, braucht es eine Reifenfreigabe. Sie wird vom Reifenhersteller unter Berücksichtigung bestimmter Vorschriften ausgestellt. Nicht jeder Reifenhersteller stellt solche Freigaben aus. Wir klären für dich ab, ob für deine Wunschkombination eine Freigabe erhältlich ist: Reifenfreigabe anfragen.

So läuft es bei uns ab

  1. Du kommst ohne Termin vorbei oder fragst online an.
  2. Wir prüfen Fahrzeug und Wunschräder und klären, ob ein Prüfbericht, eine Reifenfreigabe oder ein Gutachten vorliegt.
  3. Du bekommst die Unterlagen – beim Prüfbericht meist direkt über den Importeur.
  4. Wir erledigen Montage, Auswuchten und das Anlernen der Reifendrucksensoren.
Felgenaufbereitung bei Pneuhaus Frank

Häufige Fragen

Nein, er ist beim Strassenverkehrsamt hinterlegt. Eine Kopie im Auto ist aber praktisch, damit du bei einer Kontrolle sofort zeigen kannst, dass die Räder genehmigt sind.

Ja, er wird schweizweit anerkannt.

Das hängt vom Importeur und der Felge ab. Frag uns für dein konkretes Modell.

Eine Bestätigung des Reifenherstellers, dass ein bestimmter Reifen auch auf einer Felge ausserhalb der ETRTO-Norm gefahren werden darf. Statt der Reifenfreigabe genügt auch eine Garantie des Fahrzeugherstellers.

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Für eintragungspflichtige Felgen brauchst du ein Zertifikat. Gib uns Auto und Felgendaten, wir prüfen, was möglich ist, und schicken dir das Zertifikat per Post.

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