Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Pneuhaus Frank AG, Moosgasse 30, Postfach 179, 6210 Sursee (nachfolgend «wir» oder «Pneuhaus Frank»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «du») über den Verkauf von Reifen, Felgen, Kompletträdern und Zubehör sowie über Dienstleistungen wie Montage, Radwechsel, Reifenreparatur, Reifenpannendienst, Abholdienst, Reifenhotel, Felgenreparatur, Autoreinigung und Fahrzeugaufbereitung in unseren Filialen Sursee, Sissach und Frick/Hornussen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Mit der Erteilung eines Auftrags oder dem Kauf in einer Filiale anerkennst du diese AGB. Für Unternehmen gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass wir erneut darauf hinweisen müssen.
2. Vertragsabschluss
Unsere Website, der Preisrechner, Prospekte und Preislisten sind keine verbindlichen Angebote, sondern eine Einladung zur Offertstellung. Die im Preisrechner angezeigten Beträge sind Richtpreise; verbindlich wird der Preis, wenn wir dein Fahrzeug beziehungsweise die Räder gesehen und den Auftrag angenommen haben.
Offerten, die wir dir persönlich, telefonisch oder per E-Mail unterbreiten, sind freibleibend, sofern darin nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn du einen Auftrag erteilst und wir ihn annehmen, wenn wir mit der Ausführung beginnen oder wenn du Ware in einer Filiale kaufst. Bei Bestellware kommt der Vertrag mit unserer Bestellbestätigung oder mit der Bestellung beim Lieferanten zustande.
Die auf der Website gezeigten Live-Wartezeiten und die Angaben zu freien Plätzen im Reifenhotel sind unverbindliche Momentaufnahmen und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Bedienzeit oder einen Lagerplatz.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Filiale gültigen Preise beziehungsweise die in der angenommenen Offerte genannten Preise. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler auf der Website und in Preislisten bleiben vorbehalten.
Für die Entsorgung von Altreifen und Rädern verrechnen wir eine Entsorgungsgebühr gemäss der aktuellen Preisliste beziehungsweise dem Preisrechner. Nicht in den Preisen enthalten sind Leistungen, die im Auftrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind, etwa zusätzlich nötige Ventile, Reifendrucksensoren, das Anlernen von Sensoren, Auswuchtgewichte in Sonderausführung oder Kleinmaterial, sofern sie nicht als inbegriffen bezeichnet sind. Wir informieren dich vor der Ausführung, wenn absehbar Mehrkosten entstehen.
Für den Abholdienst und den Reifenpannendienst gelten die auf der Website publizierten Pauschalen. Einsätze ausserhalb des angegebenen Einzugsgebiets oder Radius werden nach vorheriger Absprache verrechnet.
4. Zahlung
Kauf und Dienstleistungen sind bei Abholung der Ware beziehungsweise bei Übergabe des Fahrzeugs oder der Räder zu bezahlen. Wir akzeptieren Bargeld, die in den Filialen ausgewiesenen Debit- und Kreditkarten, Apple Pay, PostFinance und TWINT. Den Einsatz des Reifenpannendienstes kannst du an der Pannenstelle oder anschliessend in einer Filiale begleichen.
Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich, insbesondere für Firmenkunden. Rechnungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist bist du ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Verzug schulden Kundinnen und Kunden den gesetzlichen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie die Mahn- und Inkassokosten, die durch den Verzug entstehen. Für Bestellware und Sonderanfertigungen dürfen wir eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder sie gerichtlich festgestellt ist.
5. Bestellung und Lieferung von Reifen und Felgen
Reifen, Felgen und Kompletträder, die nicht an Lager sind, bestellen wir für dich beim Lieferanten. Die auf der Website genannten Lieferfristen sind Richtwerte und unverbindlich; ist eine Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig möglich, informieren wir dich und du kannst vom Vertrag für die betroffenen Artikel zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz das zulässt.
Bestellte Ware wird in der vereinbarten Filiale bereitgestellt und dort montiert oder abgeholt. Holst du Ware trotz Bereitstellung und Aufforderung nicht innert angemessener Frist ab, dürfen wir sie nach schriftlicher Mahnung mit Nachfrist anderweitig verwenden und dir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Ware, die wir speziell für dich bestellt haben – insbesondere Sondergrössen, Sonderanfertigungen und Felgen mit fahrzeugspezifischer Konfiguration –, ist von Rücktritt, Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, sofern sie mangelfrei ist. Ein Umtausch von Lagerware ist ein freiwilliges Entgegenkommen, setzt eine unbenutzte Ware in Originalzustand und den Kaufbeleg voraus und liegt in unserem Ermessen.
Du bist dafür verantwortlich, uns die Fahrzeugdaten korrekt anzugeben, insbesondere die Angaben im Fahrzeugausweis und in der Typengenehmigung. Wir beraten dich zur Passform, zu Lochkreis, Einpresstiefe, Traglast und Geschwindigkeitsindex sowie zur Eintragungsfreiheit von Felgen. Ob eine Rad-Reifen-Kombination im Fahrzeugausweis eingetragen werden muss und die Vorführung beim Strassenverkehrsamt bleiben Sache der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, sofern wir das nicht ausdrücklich übernehmen. Prüfberichte und Felgenzertifikate liefern wir, soweit sie beim Hersteller erhältlich sind.
6. Montage und Service
Rad- und Reifenwechsel führen wir ohne Termin während der Öffnungszeiten aus, in der Reihenfolge des Eintreffens. Die angezeigten und genannten Wartezeiten sind unverbindlich. Für die Autoreinigung, den Abholdienst und grössere Arbeiten vereinbaren wir mit dir einen Zeitpunkt.
Mit der Übergabe des Fahrzeugs bestätigst du, dass du zur Auftragserteilung berechtigt bist. Du informierst uns über Besonderheiten des Fahrzeugs (etwa Diebstahlsicherungen, Sonderschrauben, Reifendrucksensoren, Fahrhilfen, bekannte Schäden). Wertsachen und persönliche Gegenstände entfernst du vor der Übergabe aus dem Fahrzeug; für zurückgelassene Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei der Annahme prüfen wir Reifen, Räder und die für die Arbeit relevanten Teile mit einer Sichtkontrolle und weisen dich auf erkannte Mängel hin, etwa unzureichende Profiltiefe, Alter, Beschädigungen oder festsitzende Radschrauben. Für vorbestehende Schäden übernehmen wir keine Verantwortung. Weist ein Teil beim Lösen oder Montieren einen Schaden auf, der auf Vorschäden, Korrosion oder Materialermüdung zurückgeht, geht das nicht zu unseren Lasten.
Nach einer Montage ziehen wir die Radschrauben oder Radmuttern mit dem vorgeschriebenen Drehmoment an. Du bist verpflichtet, die Radschrauben nach den ersten 50 bis 100 km mit dem korrekten Drehmoment nachziehen zu lassen – kostenlos bei uns oder in einer anderen Fachwerkstatt. Unterlässt du das, haften wir nicht für Schäden, die auf gelockerte Radschrauben zurückzuführen sind.
Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDKS) prüfen wir die vorhandenen Sensoren und lernen sie soweit möglich an. Defekte, entladene oder nicht kompatible Sensoren ersetzen wir nur mit deinem Einverständnis und gegen Verrechnung. Bringst du eigene Reifen, Felgen oder Sensoren mit, montieren wir sie, übernehmen aber keine Gewähr für die Ware selbst und ihre Eignung für dein Fahrzeug.
Den Reifendruck stellen wir nach Herstellerangabe ein. Für die anschliessende regelmässige Kontrolle von Reifendruck, Profiltiefe und Zustand bist du selbst verantwortlich. Die kostenlose Reifenkontrolle ersetzt keine Fahrzeugprüfung und begründet keine Haftung für Schäden, die bei einer Sichtkontrolle nicht erkennbar sind.
7. Reifenhotel
Im Reifenhotel lagern wir deine Räder oder Reifen gegen die auf der Reifenhotel-Seite publizierten Preise pro Rad und Saison ein. Die Einlagerung erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit dem Radwechsel; der Preis ist bei der Einlagerung zu bezahlen.
Bei der Annahme reinigen wir die Räder, prüfen sie mit einer Sichtkontrolle auf Beschädigungen, halten Profiltiefe und erkennbare Mängel fest und kennzeichnen sie mit deinem Namen beziehungsweise Kontrollschild und der Position am Fahrzeug. Auf Wunsch erhältst du eine Einlagerungsbestätigung. Sie dient bei der Auslagerung als Nachweis; wir dürfen die Räder an die Person herausgeben, die die Bestätigung vorlegt oder sich als berechtigt ausweist.
Die Räder lagern im Reifenregal in trockenen, temperierten Räumen. Wir haften für Verlust und Beschädigung während der Lagerung nur, wenn wir unsere Sorgfaltspflicht verletzt haben, und höchstens bis zum Zeitwert der Räder. Nicht gedeckt sind Alterung, Aushärtung der Gummimischung, Druckverlust und Schäden, die schon bei der Einlagerung bestanden. Für Räder mit hohem Wert empfehlen wir dir, deine eigene Versicherung zu prüfen.
Die Räder sind zur nächsten Saison in der Filiale abzuholen, in der sie eingelagert wurden, üblicherweise beim Radwechsel. Ein Wechsel der Filiale ist nach Absprache möglich. Wird eine Saison nicht gewechselt, läuft die Einlagerung weiter und wird pro Saison verrechnet. Bleiben Räder trotz schriftlicher Mahnung an die uns bekannte Adresse und angemessener Nachfrist unbezahlt oder werden sie nicht abgeholt, dürfen wir sie zur Deckung unserer Forderungen verwerten oder fachgerecht entsorgen; ein allfälliger Mehrerlös steht dir zu. Bis zur vollständigen Bezahlung der Lagergebühren und der damit verbundenen Arbeiten steht uns an den eingelagerten Rädern ein Retentionsrecht nach Art. 895 ZGB zu.
Teile uns Änderungen deiner Adresse, Telefonnummer oder des Fahrzeugs mit, damit wir dich erreichen können.
8. Felgenreparatur
Vor jeder Felgenreparatur prüfen wir die Felge und erstellen eine Offerte. Ein Foto per E-Mail erlaubt nur eine erste Einschätzung; verbindlich wird die Offerte erst nach Prüfung der Felge vor Ort. Zeigt sich während der Arbeit ein weitergehender Schaden, informieren wir dich, bevor Mehrkosten entstehen.
Nicht jede Felge lässt sich reparieren. Bei Rissen, tiefen Materialverlusten, starken Verformungen oder Schäden im Bereich der Radanlage und der Bolzenlöcher lehnen wir eine Reparatur aus Sicherheitsgründen ab oder empfehlen den Ersatz. Wir führen Reparaturen fachgerecht und nach dem Stand der Technik aus. Ob eine Felge nach der Reparatur allen Anforderungen einer amtlichen Fahrzeugprüfung genügt, hängt vom Einzelfall ab; auf Wunsch sagen wir dir vor der Reparatur, was wir dazu einschätzen. Für Schäden, die auf nicht erkennbare Vorschäden der Felge, auf Materialfehler oder auf eine spätere unsachgemässe Beanspruchung zurückgehen, übernehmen wir keine Gewähr.
Die auf der Website genannte Bearbeitungsdauer ist ein Richtwert. Reparierte Felgen sind innert angemessener Frist nach Fertigstellung abzuholen; Ziffer 7 gilt für nicht abgeholte Felgen sinngemäss.
9. Autoreinigung und Fahrzeugaufbereitung
Vor der Reinigung entfernst du Wertsachen, Dokumente und persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug und weist uns auf empfindliche Materialien, Vorschäden, lose Teile und Besonderheiten (etwa Nachrüstungen, Alarmanlagen, Kindersitze) hin. Vorschäden an Lack, Polstern, Leder, Kunststoffen und Elektronik halten wir bei der Annahme nach Möglichkeit fest.
Wir reinigen mit fachgerechten Mitteln und Verfahren. Für Schäden, die trotz sorgfältiger Ausführung auf Vorschäden, Materialalterung, unsachgemässe frühere Behandlung oder verdeckte Mängel des Fahrzeugs zurückgehen, haften wir nicht. Hartnäckige Verschmutzungen, Flecken und Gerüche können wir nach bestem Bemühen behandeln, ohne dass wir ein bestimmtes Ergebnis garantieren. Fahrzeuge sind am vereinbarten Tag abzuholen.
10. Reifenpannendienst und Abholdienst
Der Reifenpannendienst ist innerhalb des auf der Website genannten Einzugsgebiets und während der Betriebszeiten verfügbar. Der Einsatz vor Ort wird zur publizierten Pauschale verrechnet; die anschliessende Reparatur oder der Ersatz des Reifens sind darin nicht enthalten. Wir sind kein Abschlepp- oder Notfalldienst und schulden keine bestimmte Eintreffzeit. Bis wir eintreffen, bist du selbst für die Sicherung von Fahrzeug und Pannenstelle nach den Verkehrsregeln verantwortlich. Ein Notrad montieren wir nur, wenn es vorhanden und in verkehrssicherem Zustand ist; mit einem Notrad gelten die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Geschwindigkeits- und Streckenbeschränkungen.
Beim Abholdienst holen wir dein Fahrzeug an der vereinbarten Adresse ab und bringen es nach der Arbeit zurück. Das Fahrzeug muss verkehrssicher, zugelassen und versichert sein; du übergibst uns die Schlüssel und teilst uns Besonderheiten mit. Während der Überführung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs bleibt vorbehalten. Es gelten die publizierten Pauschalen und der dort genannte Radius.
11. Gutscheine
Unsere Geschenkgutscheine lauten auf einen festen Betrag oder auf eine bestimmte Dienstleistung und sind in allen Filialen einlösbar. Sie können für unser gesamtes Angebot verwendet werden, sofern auf dem Gutschein nichts anderes steht. Die Gültigkeitsdauer ergibt sich aus dem Aufdruck auf dem Gutschein.
Eine Barauszahlung – auch von Restbeträgen – ist ausgeschlossen. Wird nur ein Teil eines Betragsgutscheins eingelöst, bleibt der Restbetrag bis zum Ablauf der Gültigkeit gutgeschrieben. Ein Gutschein ist ein Inhaberpapier; wer ihn vorlegt, kann ihn einlösen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Gutscheins übernehmen wir keine Haftung und stellen keinen Ersatz aus. Gutscheine dürfen nicht gewerblich weiterverkauft werden.
12. Gewährleistung
Für verkaufte Ware leisten wir Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 197 ff. OR), für Dienstleistungen nach Werkvertragsrecht (Art. 367 ff. OR). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware beziehungsweise Abnahme der Arbeit (Art. 210 und 371 OR). Für gebrauchte Ware beträgt sie ein Jahr (Art. 210 Abs. 4 OR).
Du prüfst Ware und Arbeit bei der Übergabe und rügst offensichtliche Mängel sofort, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung (Art. 201 OR). Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst wenn diese scheitert oder unzumutbar ist, kannst du Minderung oder Wandelung verlangen. Der Kaufbeleg ist vorzulegen.
Keine Gewähr besteht bei normaler Abnutzung, bei Schäden durch unsachgemässe Nutzung, falschen Reifendruck, Überladung, Unfälle, Bordsteinkontakt, Fremdkörper oder Eingriffe Dritter, sowie bei Reifen und Felgen, die du selbst beigestellt hast. Herstellergarantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, gelten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers; wir unterstützen dich bei der Abwicklung.
13. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit das Gesetz das zulässt, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden und Folgeschäden (etwa Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Kosten für Ersatzfahrzeuge) sowie die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 Abs. 2 OR) ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungen, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleiben unberührt.
Nicht zu unseren Lasten gehen Schäden, die entstehen, weil du uns unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, unsere Hinweise nicht befolgt, das Nachziehen der Radschrauben unterlassen oder Ware entgegen unserer Empfehlung verwendet hast.
14. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir dürfen den Eigentumsvorbehalt auf deine Kosten im Eigentumsvorbehaltsregister an deinem Wohnsitz eintragen lassen (Art. 715 ZGB). An Fahrzeugen, Rädern, Felgen und anderen Gegenständen, die du uns zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben hast, steht uns bis zur Bezahlung unserer damit zusammenhängenden Forderungen ein Retentionsrecht nach Art. 895 ZGB zu.
15. Datenschutz
Wie wir mit Personendaten umgehen – beim Besuch der Website, bei Aufträgen, im Reifenhotel und bei Bewerbungen –, steht in unserer Datenschutzerklärung. Sie ist Bestandteil dieser AGB.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Sursee (Kanton Luzern). Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände der Zivilprozessordnung (insbesondere Art. 32 und 35 ZPO); sie können auch an ihrem Wohnsitz klagen und dürfen nur dort eingeklagt werden.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken.
Wir können diese AGB jederzeit ändern. Für einen Vertrag gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf pneufrank.ch/agb/ veröffentlicht ist. Die Angaben zur Firma findest du im Impressum.
Sursee, 16. September 2026
Frage zu Konditionen oder Garantie?
Ruf einfach an – wir sagen dir direkt, was in deinem Fall gilt.
Häufige Fragen
Lass die Radschrauben nach den ersten 50 bis 100 km nachziehen – bei uns kostenlos – und kontrolliere regelmässig den Reifendruck. Details stehen in Ziffer 6 der AGB.
Die Einlagerung läuft weiter und wird pro Saison verrechnet. Erst nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist dürfen wir nicht abgeholte Räder verwerten oder entsorgen – siehe Ziffer 7 der AGB. Melde uns deshalb Adressänderungen.
Nein, es sind Richtpreise inklusive MwSt. Verbindlich wird der Preis, wenn wir dein Fahrzeug oder die Räder gesehen und den Auftrag angenommen haben – siehe Ziffer 2 der AGB.
Bar, mit Debit- oder Kreditkarte, Apple Pay, PostFinance oder TWINT – direkt bei Abholung. Rechnung gibt es nur nach vorheriger Vereinbarung, zum Beispiel für Firmenkunden.
Zwei Jahre ab Übergabe beziehungsweise Abnahme nach Obligationenrecht. Offensichtliche Mängel meldest du sofort, verdeckte unverzüglich nach der Entdeckung. Herstellergarantien gelten zusätzlich nach den Bedingungen des Herstellers.