Felgenzertifikat Schweiz – dein CH-Felgengutachten
Du brauchst ein Felgenzertifikat? Wir erledigen das für dich
Alufelgen, die nicht original zu deinem Fahrzeug gehören – breitere Felgen, andere Einpresstiefe oder eine andere Marke – brauchen in der Schweiz ein offizielles CH-Felgengutachten oder ein ASA/VSA-Prüfblatt.
Nur damit kannst du die Felgen legal beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen. Ohne Zertifikat riskierst du bei einer Kontrolle eine Busse und eine Nachkontrolle. Spar dir den Ärger: Wir prüfen die Felgendaten und stellen dir das nötige Dokument aus.
- Erst prüfen, ob du überhaupt eines brauchst.Viele unserer Alufelgen sind von vornherein eintragungsfrei – dann brauchst du gar kein Zertifikat.
- Oft innerhalb weniger Tage bei dir.Schick uns Typenscheinnummer und Felgenprägung, wir stellen das CH-Felgengutachten oder ASA/VSA-Prüfblatt aus.
- Auch für gebrauchte oder importierte Felgen.Solange die Felgendaten lesbar sind und die Felge zum Fahrzeug passt, sagen wir dir, ob und wie sich die Eintragung machen lässt.
Wer braucht ein Felgenzertifikat in der Schweiz?
Entscheidend ist, ob deine Felge in der Typengenehmigung des Fahrzeugs steht – oder eben nicht.
Ein Zertifikat brauchst du typischerweise bei:
- nachgerüsteten Alufelgen, etwa aus dem Tuning-Bereich, als Winterfelgen oder gebraucht gekauft;
- Felgen mit anderer Breite, anderem Durchmesser oder anderer Einpresstiefe (ET) als im Typenschein;
- Import-Felgen und Zweitfelgen-Sätzen.
Eintragungsfreie Felgen
Als eintragungsfrei gelten Räder, die in der Typengenehmigung deines Fahrzeugs eingetragen und damit genehmigt sind. Damit eine Felge als genehmigt durchgeht, muss sie den Richtlinien der Typengenehmigung entsprechen – also Felgenbreite, Felgendurchmesser und Einpresstiefe. Diese Daten müssen auf der Felge ersichtlich und auffindbar sein. Massgebend ist dabei die ASA-Richtlinie Nr. 2a.
Eintragungspflichtige Felgen
Sind auf der Typengenehmigung verschiedene Varianten von Räderdimensionen aufgeführt, gelten nur die Grössen, die exakt diesen Daten entsprechen. Alle weiteren Varianten gelten als noch nicht genehmigt. Gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS muss der Fahrzeughalter oder die Halterin der Zulassungsbehörde melden, wenn am Fahrzeug nicht genehmigte Räder montiert werden.
Was wir dafür brauchen
Am schnellsten geht es, wenn du uns die Typenscheinnummer aus dem Fahrzeugausweis und die auf der Felge eingeprägten Daten mitschickst – oder du kommst mit Auto und Fahrzeugausweis vorbei. Alles Weitere übernehmen wir. Mehr zum Hintergrund findest du im Lexikon unter Felgengutachten und Motorfahrzeugkontrolle.
So kommst du zu deinem Felgengutachten
Vier Schritte – meist ist das Dokument innerhalb weniger Tage bei dir.
- Schritt 1Fahrzeug- und Felgendaten schicken
- Schritt 2Wir prüfen, ob ein Zertifikat nötig ist
- Schritt 3Zertifikat oder Prüfblatt erstellen
- Schritt 4Eintragen lassen oder Dokument mitführen
Das passt zum Thema Felgenzertifikat
Alufelgen kaufen
Viele Modelle sind von vornherein eintragungsfrei – dann brauchst du gar kein Zertifikat.
Alufelgen
Stahlfelgen ohne Zertifikat
Stahlfelgen werden in Originalmassen gefertigt und brauchen kein Gutachten.
Winterfelgen
ASA/VSA-Prüfbericht
Was der Prüfbericht aussagt und wann er statt einer Eintragung reicht.
Prüfbericht erklärtWir kümmern uns um den Papierkram
Schick uns Fahrzeug- und Felgendaten oder komm mit dem Fahrzeugausweis vorbei – in Sursee, Sissach oder Frick/Hornussen.
Häufige Fragen
Nein. Stahlfelgen werden in den Originalabmessungen hergestellt und brauchen deshalb keine Genehmigung der MFK. Der Termin beim Strassenverkehrsamt entfällt damit ebenso wie die zusätzlichen Kosten. Nur bei abweichenden Leichtmetallfelgen wird ein Zertifikat nötig.
Immer dann, wenn deine Felgen nicht original zum Fahrzeug gehören: nachgerüstete Alufelgen, andere Breite, anderer Durchmesser oder andere Einpresstiefe als im Typenschein, Import-Felgen oder gebraucht gekaufte Zweitsätze.
Räder, die in der Typengenehmigung des Fahrzeugs eingetragen und damit genehmigt sind. Sie müssen den Vorgaben zu Felgenbreite, Felgendurchmesser und Einpresstiefe entsprechen, und diese Daten müssen auf der Felge ablesbar sein. Massgebend ist die ASA-Richtlinie Nr. 2a.
Du riskierst bei einer Kontrolle eine Busse und eine Nachkontrolle. Ausserdem verlangt Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS, dass du der Zulassungsbehörde meldest, wenn am Fahrzeug nicht genehmigte Räder montiert sind.
In der Regel innerhalb weniger Tage. Wie schnell es geht, hängt davon ab, wie vollständig die Felgen- und Fahrzeugdaten vorliegen. Schick uns am besten gleich die Typenscheinnummer und Fotos der Felgenprägung mit.
Ja, sofern die Felgendaten auf dem Rad noch lesbar sind und die Felge zum Fahrzeug passt. Bring die Felgen mit oder schick uns Fotos der eingeprägten Daten – dann sagen wir dir, ob und wie sich die Eintragung machen lässt.