Felgenzertifikat Schweiz – Dein CH-Felgengutachten

Eintragungsfreie vs. eintragungspflichtige Felgen

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Du brauchst ein Felgenzertifikat?
Kein Problem – bei Pneuhaus Frank erledigen wir das für dich.
Alufelgen, die nicht original auf dein Auto passen (z. B. breitere Felgen, andere Einpresstiefe oder andere Marken), brauchen in der Schweiz ein offizielles CH-Felgengutachten oder ASA/VSA-Prüfblatt.
Nur so kannst du die Felgen legal beim Strassenverkehrsamt (StVA) eintragen lassen. Ohne Zertifikat riskierst du bei einer Kontrolle eine Busse und eine Nachkontrolle. Spar dir den Ärger – wir kümmern uns um alles.
Wer braucht ein Felgenzertifikat in der Schweiz?
  • Nachgerüstete Alufelgen (z. B. von Tuning, Winterfelgen oder gebraucht gekauft)
  • Felgen mit anderer Breite, Durchmesser oder ET (Einpresstiefe) als im Typenschein
  • Import-Felgen oder Zweitfelgen-Sätze

Eintragungsfreie vs. eintragungspflichtige Felgen:


Eintragungsfreie Felgen sind original im Fahrzeug-Typenschein eingetragen.
Die Daten (Breite, Durchmesser, ET, Traglast) müssen auf der Felge lesbar sein.
Wir erstellen dir das nötige Felgenzertifikat / Felgengutachten.

Warum Pneuhaus Frank?

 

  • Regionale Experten in Sursee (LU), Sissach (BL) und Frick/Hornussen (AG)
  • Schnelle Bearbeitung – oft innerhalb weniger Tage

 

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Wir freuen uns auf dich!

Wer braucht ein Felgenzertifikat in der Schweiz?

Eintragungsfreie Felgen

Als eintragungsfreie Felgen gelten Räder, die in der Typengenehmigung des betreffenden Fahrzeuges eingetragen und damit genehmigt sind. Damit Felgen als genehmigt durch gehen, sollten sie bestimmten Richtlinien der Typengenehmigung/Typenschein entsprechen, wie beispielsweise Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe. Entsprechend müssen diese Daten auf der Felge ersichtlich und auffindbar sein . Siehe: www.asa.ch/Richtlinien Nr. 2a

Eintragungspflichtige Felgen

Im Falle, dass auf der Typengenehmigung verschiedene Varianten von Räderdimensionen aufgeführt sind, gelten nur die Grössen, die exakt diesen Daten entsprechen. Alle weiteren Varianten gelten allgemeinhin als „noch nicht genehmigt“ Gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS muss der Fahrzeughalter oder die Halterin der Zulassungsbehörde melden, wenn am Fahrzeug nicht genehmigte Räder montiert werden.
Du benötigst ein Felgenzertifikat?
1Schritt 1 - Mein Auto
2Schritt 2 - Angabe zu den Felgen
3Schritt 3 - Kontaktangaben

Meine Typenscheinnummer

Fahrzeugausweis Die Typenschein-Nummer finden Sie in Ihrem Fahrzeugausweis auf Zeile 24. Bei Typenschein X bitte Kopie von Fahrzeugausweis und COC senden. (COC= EU Übereinstimmungserklärung)

Mein Fahrzeugausweis

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