Sie benötigen ein Felgenzertifikat?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Alufelgen, die nicht mit der Originalanbindung übereinstimmen, brauchen in der Schweiz ein Felgenzertifikat oder ein ASA/VSA Prüfblatt. Mit dem entsprechenden CH-Felgengutachten können Sie die Leichtmetallfelgen beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen.
Liegt kein Gutachten vor, droht bei Verkehrskontrollen eine Busse und Sie werden zur Nachkontrolle beim Stva aufgefordert. Aber keine Sorge:
Wir helfen Ihnen weiter und kümmern uns um das entsprechende Felgenzertifikat.
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Natürlich beraten wir Sie auch gerne telefonisch: Reifen-Support (041 920 26 26).
Oder Sie füllen einfach unser interaktives Kontaktformular weiter unten aus.
Wir freuen uns auf Sie!
Wer benötigt ein Felgengutachten und warum?
Eintragungsfreie Felgen
Als eintragungsfreie Felgen gelten Räder, die in der Typengenehmigung des betreffenden Fahrzeuges eingetragen und damit genehmigt sind.
Damit Felgen als genehmigt durch gehen, sollten sie bestimmten Richtlinien der Typengenehmigung/Typenschein entsprechen, wie beispielsweise Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe.
Entsprechend müssen diese Daten auf der Felge ersichtlich und auffindbar sein . Siehe: www.asa.ch/Richtlinien Nr. 2a
Eintragungspflichtige Felgen
Im Falle, dass auf der Typengenehmigung verschiedene Varianten von Räderdimensionen aufgeführt sind, gelten nur die Grössen, die exakt diesen Daten entsprechen. Alle weiteren Varianten gelten allgemeinhin als „noch nicht genehmigt“ Gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS muss der Fahrzeughalter oder die Halterin der Zulassungsbehörde melden, wenn am Fahrzeug nicht genehmigte Räder montiert werden.
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