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Dein Auto hat noch kein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) und du möchtest eines? Hier liest du, wann ein RDKS Pflicht ist und wie wir prüfen, ob es sich bei deinem Auto nachrüsten lässt.
Wann ist ein RDKS Pflicht?
Gemäss Art. 103 Abs. 5 VTS müssen neue Personenwagen bis 3,5 t seit dem 1. November 2014 serienmässig ein Reifendruck-Überwachungssystem haben. In der Schweiz zählt dafür das Einfuhrdatum. Ein Auto, das vorher eingeführt wurde, muss kein RDKS haben. Hat dein Fahrzeug ein System verbaut, muss es funktionieren.
Quelle: TCS – RDKS
Nachrüsten: so gehen wir vor
- Du schickst uns Marke, Modell und Jahrgang über die Sensoren-Anfrage.
- Wir prüfen, ob es bei deinem Fahrzeug machbar ist.
- Geht es, bekommst du eine Offerte mit Sensoren und Pneumontage, getrennt aufgeführt.
- Du kommst vorbei, wir bauen ein und prüfen die Werte pro Rad.
Nicht bei jedem Auto ist ein Nachrüsten machbar. Darum klären wir das immer vorher.
PASSENDE LEISTUNGRDKS nachrüsten lassenSchick uns Marke, Modell und Jahrgang. Wir prüfen, ob es geht, und schicken dir eine Offerte.Was es kostet
Den Preis fürs Nachrüsten nennen wir dir in der Offerte, weil er vom Fahrzeug abhängt. Zum Vergleich: Ein Set mit 4 Reifendrucksensoren für ein Auto mit RDKS kostet bei uns ab CHF 240.–, dazu kommt die Pneumontage ab CHF 124.– für vier Räder am Personenwagen. Auf die Sensoren gibt es 2 Jahre Garantie.
Ohne RDKS: Druck selbst prüfen
Willst du nicht nachrüsten, prüfst du den Reifendruck regelmässig selbst, am besten bei kalten Reifen. Den Sollwert für dein Modell findest du im Reifenluftdruck-Rechner.