Mindestprofiltiefe
Mindestprofiltiefe
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in der Schweiz liegt bei 1,6 mm. Als Hinweis für den Verbraucher befinden sich eine Anzeige der Abnutzung in den Profilrillen.
Darüber hinaus gehend, empfiehlt die Firma Frank, Auto, SUV und Van Reifen bereits bei folgenden Restprofiltiefen zu ersetzen: Sommerreifen unter 3mm und Winterreifen unterhalb von 4mm.
Erkenntnisse aus der alltäglichen Praxis zeigen, dass die Leistungsmerkmale Ihrer Reifen, wie Nasshaftung, besser aufrechterhalten können, in dem Sie diese ersetzen, bevor sie die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreichen. Gesetzliche und empfohlene Mindestprofiltiefe sind nicht identisch.
Dies gilt insbesondere für Winterreifen unter winterlichen Bedingungen: Der Bremsweg und das Traktionsvermögen werden mit einem Restprofil von weniger als 4 mm deutlich herabgesetzt. Ausserdem ist die Gefahr von Aquaplaning deutlich grösser. Um die Gewissheit und Sicherheit im Strassenverkehr gewährleisten zu können, empfehlen wir eine regelmässige Kontrolle des Pneuprofils.
Messen Sie Ihre Reifen Profiltiefe
Bei Reifen von Personenwagen, kann die Reifen Profiltiefe mit einer 2 Franken Münze in der mittleren Reifen Profilrille gemessen werden. Falls der Sockel der Helvetia noch nicht sichtbar ist, genügt das Reifen Profil und weisst ungefähr 4mm Restprofil auf. Das Pneuprofil mittels einer 2 Franken Münze zu messen gibt dem Autofahrer Gewissheit über der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1.6 mm zu liegen.
Die gemessene Pneutiefe hat keine Aussagekraft über den Nasslauf oder bei Winterreifen über Schnee- und Eis-Haftungseigenschaften.