Winterreifen in der Schweiz: Gesetz, Pflicht & wichtige Tipps 2026

- M+S-Markierung (Matsch + Schnee)
- 3PMSF-Symbol (dreizackiger Berg mit Schneeflocke) – seit 2017 der offizielle Standard
- Reifen mit nur M+S (ohne Schneeflocke) und Herstellungsdatum vor 2018 sind seit Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen anerkannt.
- Keine kalenderbasierte Pflicht wie in Deutschland oder Österreich.
- Sorgfaltspflicht nach Art. 29 SVG: Sie müssen Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen können.
- Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen → nicht betriebssicher → mögliche Busse + Regress der Versicherung.
- Empfehlung: Von Oktober bis Ostern („O bis O“) mit Winterreifen fahren.
Winterreifenpflicht in den Nachbarländern (für Grenzgänger & Reisen)
- Deutschland: Situative Pflicht bei Glätte, Schnee, Matsch (3PMSF erforderlich).
- Österreich: Bei Schnee/Eis auf allen 4 Rädern.
- Italien: Oft 15.11.–15.04., regional unterschiedlich + Schneekettenpflicht möglich.
- Frankreich: Durch Schilder geregelt (z. B. Bergregionen).
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Auf Deutschlands Strassen werden Autofahrer aus gesetzlicher Sicht gezwungen bei winterlichen Verhältnissen entsprechende Reifen an ihrem Fahrzeug zu führen.
Diese Winterreifenpflicht soll gewährleisten, dass auch bei Schneewetter und Glätte ein fliessend, sicherer Strassenverkehr möglich ist.
Gerade im Winter und bei Schnee, fahren viele Menschen in die alpine Region, um ihre Outdoor Schneeaktivitäten ausüben zu können, Gerade in der Schweiz. In den Wintermonaten lädt das Alpenland mit seinen Schneelandschaften förmlich zu einem Besuch ein.
Und welche Pflichten oder Gesetze gelten in der Schweiz für Autofahrer?
Wie sieht es mit der Winterreifenpflicht in der Schweiz aus? Was muss dabei beachtet werden? Gibt es überhaupt eine Winterreifenpflicht in der Schweiz und ab wann gilt diese? Oder muss ich im Winter sogar Schneeketten dabei haben?
In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, das Auto mit Winterpneus auszurüsten, dafür Selbstverantwortung.
Der Fahrzeugführer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. Wird wegen der ungeeigneten Ausrüstung des Fahrzeugs ein Unfall verursacht, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen.
Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, mit einem betriebssicheren Fahrzeug zu fahren. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm, empfohlen sind jedoch 4 mm.

Bei uns in der Schweiz gibt es keine gesetzliche Winterreifenpflicht, dafür wird Selbstverantwortung verlangt. In den Gesetzesbüchern steht keine gesetzliche Verpflichtung das Auto im Winter mit Winterreifen auszurüsten. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet sein Fahrzeug für jede Situation Strassentauglich ausgerüstet zu haben. Im Schadensfall kann die Fahrzeugversicherung Regress nehmen, wenn das Fahrzeug nicht betriebssicher den äusseren Wetterumständen angepasst wurde.
Der Sommerreifen Gebrauch bei Schneebedeckter Fahrbahn, gilt nicht als Verkehrssicher und kann daher bestraft werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt im Sommer wie auch Winter bei 1,6 mm, empfohlen werden im Winter mindestens 4 mm.
Nach Deutschem Gesetz muss ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schnee, Matsch oder Glätte mit Winterreifen gefahren werden. Dies nennt sich auch «situative Winterreifenpflicht».
Winterreifenverordnung ab 2017: Bisher wurden alle Reifen als Winterreifen im Sinne der Winterreifenpflicht anerkannt, wenn sie eine M+S-Kennzeichnung aufwiesen und daher geprüft wurden. Mit den Änderungen im 2017 müssen Winterreifen mit einem sogenannten Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain-Snowflake) versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung und einem Herstellungsdatum bis Ende 2017 werden durch eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2024 noch als Winterreifen anerkannt. Nach dieser Übergangsfrist müssen Winterreifen ausschliesslich mit dem Schneeflockensymbol versehen sein.
In Italien sind Winterreifen vom 15. November bis 15. April landesweit obligatorisch. Wer noch mit Sommerreifen fährt, muss obligatorisch im Fahrzeug intakte Schneeketten mitführen. Jede Provinz regelt diese Verordnung selbstständig und die Winterreifenpflicht wird durch Verkehrsbeschilderungen bekannt gegeben. Damit können auf einzelne Strecken bei entsprechender Witterung die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Zum Beispiel in Berggebieten wie dem Aostatal sind vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifen obligatorisch.
Bei Schnee, Schneematsch und Eis auf den Strassen müssen auf allen 4 Rädern Winterpneus montiert sein. Es wird empfohlen dem Wetterbericht zu folgen und sich danach zu richten, denn einfache Strassennässe kann durch Kälte schnell zu Glatteis führen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen montiert werden. Das ist aber nur erlaubt wenn die Strasse durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei Winterreifen mit M+S Kennung liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4mm.
Frankreich hat keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Je nach Witterung der Strassenverhältnisse kann die Nutzung der Winterreifen vorgeschrieben werden. Dies wird durch Verkehrsschilder signalisiert.