Winterreifen in der Schweiz: Gesetz, Pflicht & wichtige Tipps 2026

Winterreifen in der Schweiz: Gesetz, Pflicht & wichtige Tipps

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.
Trotzdem sind Winterreifen in den kalten Monaten stark empfohlen. Wer bei Schnee, Eis oder Glätte mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Busse, sondern auch Probleme mit der Versicherung und Mitschuld bei Unfällen.
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Wie erkennt man einen echten Winterreifen?
  • M+S-Markierung (Matsch + Schnee)
  • 3PMSF-Symbol (dreizackiger Berg mit Schneeflocke) – seit 2017 der offizielle Standard
  • Reifen mit nur M+S (ohne Schneeflocke) und Herstellungsdatum vor 2018 sind seit Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen anerkannt.
Winterreifenpflicht in der Schweiz – das gilt wirklich

 

  • Keine kalenderbasierte Pflicht wie in Deutschland oder Österreich.
  • Sorgfaltspflicht nach Art. 29 SVG: Sie müssen Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen können.
  • Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifennicht betriebssicher → mögliche Busse + Regress der Versicherung.
  • Empfehlung: Von Oktober bis Ostern („O bis O“) mit Winterreifen fahren.

Winterreifenpflicht in den Nachbarländern (für Grenzgänger & Reisen)

  • Deutschland: Situative Pflicht bei Glätte, Schnee, Matsch (3PMSF erforderlich).
  • Österreich: Bei Schnee/Eis auf allen 4 Rädern.
  • Italien: Oft 15.11.–15.04., regional unterschiedlich + Schneekettenpflicht möglich.
  • Frankreich: Durch Schilder geregelt (z. B. Bergregionen).

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Gibt es eine Winterreifenpflicht in der Schweiz?

3pms Alpine Symbol M+S

 

Auf Deutschlands Strassen werden Autofahrer aus gesetzlicher Sicht gezwungen bei winterlichen Verhältnissen entsprechende Reifen an ihrem Fahrzeug zu führen.

Diese Winterreifenpflicht soll gewährleisten, dass auch bei Schneewetter und Glätte ein fliessend, sicherer Strassenverkehr möglich ist.

Gerade im Winter und bei Schnee, fahren viele Menschen in die alpine Region, um ihre Outdoor Schneeaktivitäten ausüben zu können, Gerade in der Schweiz. In den Wintermonaten lädt das Alpenland mit seinen Schneelandschaften förmlich zu einem Besuch ein.

Und welche Pflichten oder Gesetze gelten in der Schweiz für Autofahrer?


Wie sieht es mit der Winterreifenpflicht in der Schweiz aus? Was muss dabei beachtet werden? Gibt es überhaupt eine Winterreifenpflicht in der Schweiz und ab wann gilt diese? Oder muss ich im Winter sogar Schneeketten dabei haben?

In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, das Auto mit Winterpneus auszurüsten, dafür Selbstverantwortung.

Der Fahrzeugführer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. Wird wegen der ungeeigneten Ausrüstung des Fahrzeugs ein Unfall verursacht, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen.

Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, mit einem betriebssicheren Fahrzeug zu fahren. Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren gilt nicht als betriebssicher und ist daher strafbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm, empfohlen sind jedoch 4 mm.

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Schweiz
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Winterreifenpflicht
Bei uns in der Schweiz gibt es keine gesetzliche Winter­reifen­pflicht, dafür wird Selbst­verantwortung verlangt. In den Gesetzes­büchern steht keine gesetzliche Ver­pflich­tung das Auto im Winter mit Winter­reifen auszurüsten. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet sein Fahrzeug für jede Situation Strassen­tauglich ausgerüstet zu haben. Im Schadensfall kann die Fahrzeug­versicherung Regress nehmen, wenn das Fahrzeug nicht betriebs­sicher den äusseren Wetter­umständen angepasst wurde.
Der Sommer­reifen Gebrauch bei Schnee­bedeckter Fahr­bahn, gilt nicht als Verkehrs­sicher und kann daher bestraft werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest­profil­tiefe liegt im Sommer wie auch Winter bei 1,6 mm, empfohlen werden im Winter mindestens 4 mm.
Deutschland
In Deutschland gilt das situative Gesetze bei der Winter­reifenpflicht
Nach Deutschem Gesetz muss ein Kraft­fahr­zeug bei Glatt­eis, Schnee, Matsch oder Glätte mit Winterr­eifen gefahren werden. Dies nennt sich auch «situative Winter­reifen­pflicht».
Winter­reifen­verordnung ab 2017: Bisher wurden alle Reifen als Winter­reifen im Sinne der Winter­reifen­pflicht an­er­kannt, wenn sie eine M+S-Kenn­zeichnung aufwiesen und daher geprüft wurden. Mit den Änderungen im 2017 müssen Winter­reifen mit einem sogenannten Schnee­flocken­symbol (sog. Three-Peak-Mountain-Snowflake) versehen sein, um der Winter­reifen­pflicht zu entsprechen. Reifen mit einer M+S-Kenn­zeichnung und einem Her­stel­lung­sdatum bis Ende 2017 werden durch eine Über­gang­sfrist bis zum 30.9.2024 noch als Winter­reifen anerkannt. Nach dieser Über­gangs­frist müssen Winter­reifen aus­schlies­slich mit dem Schnee­flocken­symbol versehen sein.
Italien
In Italien regelt jede Region ihre eigene Winterreifenpflicht
In Italien sind Winterreifen vom 15. November bis 15. April landesweit obligatorisch. Wer noch mit Sommer­reifen fährt, muss obligatorisch im Fahrzeug intakte Schnee­ketten mitführen. Jede Provinz regelt diese Verordnung selbstständig und die Winter­reifenpflicht wird durch Verkehrs­beschilderungen bekannt gegeben. Damit können auf einzelne Strecken bei entsprechender Witterung die Benutzung von Winter­reifen oder Schnee­ketten vorgeschrieben werden. Zum Beispiel in Berg­gebieten wie dem Aostatal sind vom 15. Oktober bis 15. April Winter­reifen obligatorisch.
Österreich
Österreich macht die Winterreifenpflicht abhängig vom Strassenzustand
Bei Schnee, Schneematsch und Eis auf den Strassen müssen auf allen 4 Rädern Winterpneus montiert sein. Es wird empfohlen dem Wetterbericht zu folgen und sich danach zu richten, denn einfache Strassennässe kann durch Kälte schnell zu Glatteis führen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen montiert werden. Das ist aber nur erlaubt wenn die Strasse durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei Winterreifen mit M+S Kennung liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4mm.
Frankreich
In Frankreich wird die Winterreifenpflicht durch Verkehrsschilder angezeigt
Frankreich hat keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Je nach Witterung der Strassenverhältnisse kann die Nutzung der Winterreifen vorgeschrieben werden. Dies wird durch Verkehrsschilder signalisiert.
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