Reifenetikette
Reifenetikette
Die im EU-Raum ab 1. November 2012 obligatorische Reifenetikette ist auch im Schweizer Pneuhandel präsent. Sie zeigt die Werte für Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusche auf und vermittelt damit wichtige Informationen über die Energieffizienz, die Sicherheit und die Lärmemissionen eines Pneus.
Damit ermöglicht sie, ähnlich wie die Energieetiketten für Elektrohaushaltgeräte, Produkte zu vergleichen, und hilft, die besten Reifen für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Rund 20 Prozent des Treibstoffverbrauchs eines Fahrzeugs entfallen auf die Reifen. Hauptgrund dafür ist der Rollwiderstand. Ein kleinerer Rollwiderstand verringert Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen und trägt so zu mehr Energieeffizienz im Strassenverkehr bei. Auch beim regelmässigen Reifencheck (Luftdruck) spielen die Reifen eine grosse Rolle. Wer es richtig macht, zum Beispiel Leichtlaufreifen wählt und mit dem richtigen Reifendruck unterwegs ist, kann eine Menge Geld und Energie sparen.
Die Verantwortung über die Richtigkeit der Angaben liegt bei den Reifenherstellern. Für Sie als Autofahrer ist die Reifenliste zusätzlich von Bedeutung, weil sie neben den Bewertungen gemäss Reifenetikette auch eine allgemeine Qualitätseinstufung beinhaltet. Mit Hilfe der Reifenetikette finden Reifenkäufer die besten Reifen. Diese sind sowohl energiesparend als auch sicher und leise. Seit dem 1. August 2014 ist die Reifenetikette in der Schweiz obligatorisch.
Reifenetiketten zeigen die Eigenschaften des Reifen
Ab 2021 wird die Reifenetikette, EU Konform, erweitert und erhält eine neue Eismarkierung Namens «Icemark».
Es handelt sich um ein Symbol das neu neben dem Schneeflockensymbol auf der Reifenetikette erscheint.
Es kennzeichnet den Reifen, welcher auf Eis gefahren werden darf und die entsprechenden Tests erfolgreich absolviert hat.
Diese Eismarkierung informiert den Käufer, dass die Vorgaben fürs Fahren auf eisbedeckter Unterlage erfüllt wurden.
Zudem erhält die Reifenetikette neue Energiewert-Kennwerte die auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten.