Felgengutachten

Felgengutachten

Für Alufelgen, die nicht Original sind, benötigt der Autofahrer in der Schweiz ein Felgengutachten. Mittels dieses Felgengutachtens, ist er verpflichtet diese Leichtmetallfelgen auf dem Strassenverkehrsamt eintragen zu lassen.

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Falls kein entsprechendes Felgen Zertifikat vorliegt, wird der PW Lenker spätestens bei der bevorstehenden MFK Prüfung, auf das erforderliche Felgengutachten aufmerksam gemacht.

Gleiches gilt bei Verkehrskontrollen, – nach Aufforderung wird der Lenker von nicht originalen Felgen gezwungen entsprechenden Felgengutachten vorzulegen, ansonsten droht eine Busse.

Es gibt Alufelgen, die keine Eintragung auf dem Strassenverkehrsamt erfordern. Dies sind Felgen mit ASA oder VSA Felgengutachten oder Räder mit Originalanbindung.

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